Allgemeine Voraussetzungen
- Mindestalter: 17 Jahre
- körperliche und psychische Eignung (ärztliches Attest)
- Vertrauenswürdigkeit (z. B. Strafregisterauszug)
- Deutschkenntnisse auf B2-Niveau (Nachweis verpflichtend bei nicht deutscher Erstsprache)
Pflegeassistenz
- erfolgreicher Abschluss der 9. Schulstufe
Pflegefachassistenz
- erfolgreicher Abschluss der 10. Schulstufe
- bei Weiterqualifizierung: erfolgreicher Abschluss der Pflegeassistenz
Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege
die allgemeine Hochschulreife (AHS, BHS) oder Studienberechtigungsprüfung:
Matura, Berufsreifeprüfung, gleichwertiges ausländisches Zeugnis, Abschluss eines mindestens dreijährigen postsekundären Studiums